Gesundheitsvorsorge (GVS) - vormals ZAs
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- Rechtliche Grundlagen
- Wer ist und was macht die GVS - Kurz und knapp
- Ausgesuchte Artikel/Berichte und Merkblätter zum Thema Asbest und die Arbeit der GVS
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV, Bestell-Nr. GV 17) geregelt.
Wer ist und was macht die GVS?
Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist es in erster Linie, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen von Personen zu organisieren, die während ihrer beruflichen Tätigkeit asbestfaserhaltigem oder keramikfaserhaltigem Staub ausgesetzt waren oder gegenwärtig noch sind. Die GVS in Augsburg wird von der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse als Auftragseinrichtung (§ 88 SGB X) geführt. Leiter der GVS ist der Vorsitzende der Geschäftsführung der BG ETEM, Olaf Petermann. Die GVS erfasst gemäß § 204 Abs.1 Nr.2 SGB VII unter Beachtung der gesetzlichen Datenvorschriften die notwendigen Angaben von Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit asbestfaserhaltigem oder keramikfaserhaltigem Staub ausgesetzt waren, merkt die Termine für arbeitsmedizinische Vorsorge (Nachuntersuchungen und nachgehende Untersuchungen) vor und verfolgt deren Einhaltung. Arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen werden für versicherte ArbeitnehmerInnen, die beruflich noch asbestfaserhaltigem oder keramikfaserhaltigem Staub ausgesetzt sind, durchgeführt, nachgehende Untersuchungen für Personen, die aus dieser gefährdenden Tätigkeit ausgeschieden sind. Die Vorsorgeuntersuchungen sind ein Angebot an die Versicherten, mit ihrer Zustimmung arbeitsmedizinisch betreut zu werden. Wegen der langen Latenzzeit (Zeitraum zwischen erstem beruflichen Umgang mit Asbestfeinstaub und erstmaliger ärztlicher Diagnose eines Krankheitsbefundes) bei asbestbedingten Erkrankungen - nicht selten bis zu 30 Jahren - sollten arbeitsmedizinische Kontrolluntersuchungen möglichst früh und möglichst lange durchgeführt werden.
Weitergehende Informationen über Asbest und die Arbeit der GVS
- Merkblatt zur Organisation und Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 (Asbestfaserhaltiger Staub)
- Informationen für Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit künstlichem mineralischem Faserstaub ausgesetzt waren nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.3
- Vortrag von Dr. Eckart Bulla anlässlich der Europäischen Asbestkonferenz 2003 in Dresden. Weitere Downloadmöglichkeiten aus dem Vortrag - siehe Downloadbereich
- Asbest: Risikoermittlung und Präventionsansätze
Vortrag von Wilfried Coenen, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), anlässlich eines Kolloquiums zum 25jährigen bestehen der ZAs im Oktober 1997 in Hennef.
Stichworte zum Artikel:
- Arten von Asbest, chemische und physikalische Eigenschaften
- Geschichte
- Asbesthaltige Produkte
- Erkrankungen durch Asbest
- Präventionsmaßnahmen
- vollständiges Asbestverbot
- Nachgehende Betreuung
- Orientierungsmöglichkeiten für Unternehmer
- Forschungsprojekt "Frühdiagnostik Asbestverursachter Erkrankungen"
- Arbeitsplatzgrenzwerte
- ODIN
- Broschüre 25 Jahre ZAs 1972 - 1997, Bilanz und Perspektiven Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Alte Heerstr. 111, 53754 Sankt Augustin - Juli 1998. Die Broschüre kann bei der GVS angefordert werden
- Buch Herausforderung Asbest
herausgegeben von Dipl.-Chem. Gerd Albracht, Dipl.-Ing. Oswald A. Schwerdtfeger. Erschienen im Verlag: Universum Verlagsanstalt GmbH KG, Wiesbaden - 1991 - ISBN 3-923221-06-1

