Häufig gestellte Fragen

Hier werden die wichtigsten Fragen kurz und bündig beantwortet.

Foto: Alexander Raths - Fotolia
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1. Warum gibt es das Angebot der nachgehenden Vorsorge?

Asbestbedingte Erkrankungen treten in der Regel erst viele Jahre bis Jahrzehnte nach dem Asbestkontakt auf (sog. Latenzzeit). Neben gutartigen Erkrankungen können als Folge einer beruflichen Asbestexposition unter anderem auch bösartige Lungenveränderungen auftreten. Daher haben Versicherte einen Anspruch darauf, auch nach Beendigung einer Tätigkeit, bei der sie einen Asbestkontakt hatten, arbeitsmedizinisch betreut zu werden. Dies gilt auch, wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind.

 

2. Warum erhalte ich das Angebot für eine erweiterte Vorsorge?

Sie haben bislang regelmäßig ein Angebot zur nachgehenden Vorsorge erhalten. Dieses Angebot wird nun erweitert: Neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, dass Personen, die wegen ihres höheren Lebensalters und bestimmten Rauchgewohnheiten ein mutmaßlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung schadstoffbedingter Lungenveränderungen aufweisen, von einem erweiterten Vorsorgeangebot mit Durchführung einer Niedrigdosis-Volumen-CT-Untersuchung (LD-HRCT) profitieren können. Die GVS (Gesundheitsvorsorge) oder die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse richtet das Angebot zu einer erweiterten Vorsorgeuntersuchung daher an Personen, die

  • mindestens 55 Jahre alt sind,
  • mindestens 10 Jahre lang beruflich asbeststaubgefährdet waren (Beginn der Asbeststaubgefährdung vor 1985) oder eine anerkannte BK-Nr. 4103 haben und
  • deren Rauchverhalten mindestens 30 sog. Packungsjahren entspricht (ein Packungsjahr entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Konsum von einer Schachtel Zigaretten täglich)

 

3. Was beinhaltet das besondere Angebot der erweiterten Vorsorge?

Als Erweiterung der "normalen" Vorsorgeuntersuchung beinhaltet das Angebot der erweiterten Vorsorge im Wesentlichen eine computertomografische Niedrigdosis-Untersuchung der Lungen (LD-HRCT).

 

4. Ist die "normale" Vorsorge mit Thorax-Röntgenaufnahme nicht mehr sinnvoll?

Die „normale“ Vorsorgeuntersuchung inklusive der Thorax-Röntgenaufnahme ist ein langjährig bewährtes Instrument der arbeitsmedizinischen Vorsorge und auch weiterhin gut geeignet, Hinweise auf Erkrankungen zu geben, die im Zusammenhang mit einer Schadstoffeinwirkung (z. B. Asbest) stehen können.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber diese Vorsorgeuntersuchung nicht ausreichend, um eine bösartige Erkrankung frühzeitig zu diagnostizieren. In diesen Fällen empfiehlt sich die erweiterte Vorsorge.

 

5. Was ist eine LD-HRCT-Untersuchung?

Eine LD-HRCT-Untersuchung ist eine besondere Form der radiologischen Untersuchung. Mit einer besonders niedrigen Strahlendosis (Low Dose) wird eine hochauflösende (High Resolution) Aufnahme der Lungen im Computertomographen (CT) angefertigt. Ziel ist das Auffinden kleiner, auffälliger Lungenveränderungen, sog. Rundherde. Die Untersuchung im CT-Gerät selbst dauert ca. 1 Minute. Sie wird ohne Kontrastmittel durchgeführt.

 

6. Wie läuft die erweiterte Vorsorge ab?

Zunächst bestätigen Sie der GVS, dass Sie ein grundsätzliches Interesse an der Untersuchung haben. Die GVS wird dann einen mit dem Verfahren vertraute Ärztin bzw. einen Arzt bitten, Sie zu einem individuellen ärztlichen Beratungsgespräch einzuladen. In diesem Gespräch werden die individuellen Vor- und Nachteile einer LD-HRCT Untersuchung gemeinsam mit Ihnen erörtert und bewertet. Die Ärztin oder der Arzt wird Ihnen am Ende des Beratungsgesprächs eine Empfehlung zur Durchführung oder Nicht-Durchführung der LD-HRCT-Untersuchung geben.  
Haben Sie sich für die Untersuchung entschieden, wird durch die Ärztin bzw. den Arzt ein Untersuchungstermin in einer mit dem Verfahren vertrauten Radiologie vereinbart. Die beauftragte Radiologie führt die Untersuchung durch, die Ärztin oder der Arzt, die bzw. der die Beratung durchgeführt hat, erhält wenige Tage nach der LD-HRCT-Untersuchung das Untersuchungsergebnis und informiert Sie hierüber in einem persönlichen Gespräch.

 

7. Ich habe Angst vor engen Räumen (sog. Klaustrophobie). Kann ich trotzdem an der Untersuchung teilnehmen?

Das zur Untersuchung verwendete CT-Gerät ist leise, kürzer und weiter geöffnet als ein MRT-Gerät, so dass in der Regel kein Engegefühl auftritt und Klaustrophobiker mit der Untersuchung normalerweise keine Probleme haben. Die eigentliche Untersuchung im CT-Gerät dauert weniger als eine Minute. Sollten Sie unter einem Engegefühl/Klaustrophobie leiden, sprechen Sie die Ärztin oder den Arzt im Beratungsgespräch darauf an.

 

8. Wie lange dauert die Vorsorge?

Das ärztliche Beratungsgespräch dauert ca. 20-30 Minuten. Daran schließt sich, wenn gewünscht, eine körperliche Untersuchung an, die ca. 15-30 Minuten in Anspruch nimmt. Die LD-HRCT-Untersuchung findet an einem anderen Tag in einer radiologischen Einrichtung statt und dauert ca. 5 Minuten.

 

9. Was passiert, wenn ein auffälliger Befund festgestellt wird?

Nicht jeder auffällige Befund bedeutet, dass eine ernsthafte oder gar bösartige Erkrankung vorliegt. Die LD-HRCT-Untersuchung kann - ähnlich wie die "klassische" Röntgenaufnahme -  nur Strukturen der Lunge darstellen, ohne dass die untersuchende Ärztin bzw. der Arzt im Einzelfall sofort sicher sagen kann, ob sich hinter der auffälligen Veränderung auch eine ernsthafte Erkrankung verbirgt.
Daher kann es im Einzelfall notwendig werden, die auf den LD-HRCT-Bildern sichtbaren Lungenveränderungen durch weitere, in der Regel radiologische, Untersuchungen zu beobachten oder ggf. auch operativ abzuklären. Zu welchem Zeitpunkt eine weitere Abklärung ggf. sinnvoll oder notwendig ist, bespricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen.

 

10. Wie häufig wird die Untersuchung angeboten?

Die erweiterte Vorsorge wird Ihnen jährlich angeboten; unabhängig davon, ob sie die Untersuchung im Vorjahr wahrgenommen haben oder nicht. Ihre Einverständnis- bzw. Ablehnungserklärung gilt immer nur für die aktuell angebotene Untersuchung.

 

11. Muss ich jedes Jahr eine LD-HRCT-Untersuchung machen oder kann ich auch pausieren?

Die dem erweiterten Vorsorgeangebot zugrundeliegenden medizinisch-wissenschaftlichen Studien haben gezeigt, dass eine LD-HRCT-Untersuchung in jährlichem Abstand zweckmäßig ist. Untersuchungen in größeren Abständen bergen das Risiko, dass sich seit der letzten Untersuchung neu aufgetretenen Lungenveränderungen unbemerkt in fortgeschrittenen Stadien weiterentwickeln können. Daher erhalten Sie das erweiterte Vorsorgeangebot jährlich.

 

12. Was passiert, wenn erst vor Kurzem eine Thorax-CT-Untersuchung erfolgte?

Wenn bei Ihnen in den letzten 12 Monaten vor dem Erhalt des erweiterten Vorsorgeangebot bereits eine CT-Untersuchung der Lungen durchgeführt worden ist (zum Beispiel wegen einer Operation oder eines Unfalls), ist die Durchführung einer  weiteren LD-HRCT-Untersuchung meist nicht sinnvoll.
Für diese Fälle wird empfohlen, das Angebot zu dem ärztlichen Beratungsgespräch anzunehmen und mit der Ärztin bzw. dem Arzt die Untersuchungsergebnisse und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei ist es sinnvoll, wenn Sie die CT-Aufnahmen zur Verfügung stellen. Sofern Sie nicht im Besitz dieser Aufnahmen sind, können diese mit Ihrem Einverständnis auch gerne durch die GVS oder Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse angefordert werden.

 

13. Wie sicher ist die Untersuchung?

Wie jede medizinische Untersuchung wird auch die LD-HRCT-Untersuchung auf Basis der neuesten medizinischen Standards und mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Die Untersuchung ist nichtinvasiv, d. h. es wird kein Kontrastmittel eingesetzt und es werden keine Gewebeproben oder Blut entnommen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass es zu unerwünschten, schmerzhaften oder unangenehmen Zwischenfällen kommt.

 

14. Was sind Vorteile, was sind Nachteile der Untersuchung?

Der Vorteil der Untersuchung ist, dass durch die LD-HRCT-Untersuchungen  Veränderungen des Lungengewebes frühzeitiger erkannt werden können, auch wenn sie noch keine Beschwerden machen.

Ein möglicher Nachteil ist, dass sich im Einzelfall Lungenveränderungen im LD-HRCT darstellen, bei denen – allein auf Basis der Bildgebung – nicht sicher festgestellt werden kann, ob es sich um gutartige Veränderungen handelt. Die Entscheidung, ob die Veränderung gutartig ist, kann ggf. erst nach der Untersuchung einer operativ gewonnenen Gewebeprobe erfolgen. Da jede Operation grundsätzliche Risiken beinhaltet (Narkose etc.), kann im Einzelfall nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass infolge des operativen Eingriffs gesundheitliche Beschwerden/Komplikationen auftreten.

Darüber hinaus ist die LD-HRCT-Untersuchung mit einer Strahlenexposition verbunden (siehe auch Frage 15).

 

15. Wie hoch ist die Strahlenexposition bei einer LD-HRCT-Untersuchung?

Eine Computertomografie-Untersuchung bedeutet im Vergleich mit der „klassischen“ Röntgenaufnahme der Lunge eine höhere Strahlenexposition. Diese ist von individuellen Faktoren (z. B. Gewicht) abhängig und entspricht in etwa der Hälfte der natürlichen jährlichen Strahlenexposition, der jede Person in Deutschland infolge von natürlicher Umgebungsstrahlung durchschnittlich ausgesetzt ist. Nähere Details bespricht gerne Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in dem Beratungsgespräch mit Ihnen (siehe auch Fragen 6 und 13).

 

16. Muss ich die Untersuchung bezahlen?

Nein, alle Kosten der Beratung und Untersuchung werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen; diese rechnet die Kosten der Untersuchung auch direkt mit der Ärztin oder dem Arzt ab. Auch Ihre Fahrtkosten, ggf. auch Lohnausfall, werden erstattet.  Weitere Information erhalten sie, wenn sie sich entscheiden, das Angebot anzunehmen/mit der Einladung zum Beratungsgespräch.

 

17. Kann ich mir auch selbst eine Ärztin oder einen Arzt für die Beratung bzw. eine Radiologin oder eine Radiologen für die LD-HRCT-Untersuchung in Wohnortnähe suchen?

Die Ärztinnen und Ärzte, die die Beratungsgespräche und die Untersuchungen durchführen, müssen besondere Qualifikationen besitzen. Darüber hinaus müssen insbesondere die radiologischen Einrichtungen über besondere technische Voraussetzungen verfügen. Die GVS Gesundheitsvorsorge bzw. die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind bestrebt, Ihnen geeignete Ärztinnen oder Ärzte in Wohnortnähe vorzuschlagen.

 

18. Erhält die Befunde der Untersuchung auch meine Hausärztin oder mein Hausarzt?

Sofern gewünscht und mit Ihrer Zustimmung können alle Befunde aus der Vorsorgeuntersuchung selbstverständlich an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt Ihrer Wahl übermittelt werden.

 

19. Was passiert, wenn ich nicht am LD-HRCT-Angebot teilnehmen möchte?

Wenn Sie die Einladung zum ärztlichen Beratungsgespräch nicht annehmen möchten oder sich nach dem Beratungsgespräch entscheiden, keine LD-HRCT-Untersuchung durchführen zu lassen, entstehen Ihnen hierdurch gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse oder der GVS keine Nachteile.
Wenn Sie von der GVS eingeladen wurden, haben Sie die Möglichkeit, an einer „normalen“ nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorge, also ohne LD-HRCT-Untersuchung, teilzunehmen. Unabhängig von Ihrer aktuellen Entscheidung erhalten Sie nach Ablauf von 12 Monaten erneut ein Angebot für die erweiterte Vorsorge. Wenn Sie direkt von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingeladen wurden, setzt sich diese mit Ihnen in Verbindung und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

 

20. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die GVS, die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse oder Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt, die bzw. der das Beratungsgespräch führt.

GVS Gesundheitsvorsorge
Telefon 0821 / 3159-7308
E-Mail

  • Webcode: 16340992
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Hier gelangen Sie zum Formular zur Erfassung der radiologischen Einrichtungen, die Interesse an der Teilnahme am LD-HRCT-Angebot haben.