Übersicht über den Datenbestand

Am 31.12.2023 waren bei der GVS insgesamt 715.960 Personen registriert.

683.451 Personen hatten oder haben beruflich Umgang mit asbestfaserhaltigem Staub. 677 Personen sind für Nachuntersuchungen und 212.541 Personen sind für nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge vorgemerkt.

8.365 Personen hatten oder haben beruflich Umgang mit künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1 oder 2 (Aluminiumsilikatwolle). 1.261 Personen sind für Nachuntersuchungen und 2.114 Personen für nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge vorgemerkt.

229 Personen sind für Nachuntersuchungen vorgemerkt, die beruflich Umgang mit silikogenem Staub haben.

8.160 Personen werden nach dem arbeitsmedizinischen Programm Wismut untersucht. Diese Personen waren bei der ehemaligen SAG/SDAG Wismut im Uranerzbergbau strahlen- und/oder staubbelastet tätig.

An der GVS sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beteiligt.

Erfasste Personen
Erfasste Personen

Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen

Erfasste Betriebe
Erfasste Betriebe

Hinweis:
Asbestherstellung und -verarbeitung sind in Deutschland seit 1993 verboten. Ausnahmen des Tätigkeitsverbotes sind unter strenger Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen erlaubt soweit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten zu beseitigen ist. Bei den Betrieben, die noch Umgang mit Asbest haben, handelt es sich daher überwiegend um Betriebe der Bauwirtschaft.

  • Webcode: 12594664
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