Nachgehende Vorsorge und Corona-Virus-Pandemie

Wir möchten Sie über den aktuellen Sachstand zur Durchführbarkeit der nachgehenden Vorsorge während der Corona-Pandemie informieren.

Die Empfehlung des Verbandes der Deutschen Betriebs- und Werksärzte (VDBW), während der Pandemie arbeitsmedizinische Vorsorgen grundsätzlich zu reduzieren oder zu verschieben, besteht nicht mehr.

Derzeit (Stand 01/2022 ) können sowohl ärztliche Beratungsgespräche als auch radiologische Untersuchungen in der nachgehenden Vorsorge und im erweiterten Vorsorgeangebot zur Früherkennung von asbestbedingten Lungenerkrankungen (EVA-Lunge) zurückgestellt werden, wenn dies wegen der lokalen Pandemiesituation in Regionen oder auch medizinischen Einrichtungen und dem damit verbundenen Infektionsrisiko erforderlich ist. Dies kann bedeuten, dass im Einzelfall ärztliche Beratungsgespräche sowie Röntgen- und/oder LD-HRCT-Untersuchungen zeitweise nicht erfolgen können.

Sofern bei Ihnen eine pandemiebedingte Zurückstellung der nachgehenden Vorsorge bzw. des EVA erfolgt, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

Nachgehende Vorsorge (gilt nicht im EVA):

  1. Grundsätzlich kann in geeigneten Fällen eine telefonische Vorsorge durchgeführt werden. Persönliche Vorstellungen und/oder Untersuchungen kommen nur im dringenden Ausnahmefall in Betracht, z. B. wenn sich im Telefonkontakt nach ärztlicher Einschätzung ein akuter bzw. kurzfristiger Handlungsbedarf ergeben sollte.
  2. In Fällen, in denen eine telefonische Vorsorge nicht möglich ist und/ oder (radiologische) Untersuchungen nicht durchgeführt werden können, ruht der von uns erteilte Auftrag im Rahmen der nachgehenden Vorsorge. Die Ärztinnen und Ärzte werden die Beratungsgespräche und Untersuchungen schnellstmöglich nachholen, sobald die lokale Pandemie-Situation dies für die Patienten und die die Untersuchung durchführenden Ärztinnen und Ärzte und deren Praxispersonal ohne ein Gesundheitsrisiko zulässt. Sie müssen nichts veranlassen.

Wichtig: In dringenden Fällen (z. B. bei gesundheitlichen Beschwerden, Empfehlungen anderer Ärzte o.ä.) nehmen Sie bitte mit der Ärztin oder dem Arzt, die bzw. der die nachgehende Vorsorge durchführen soll, telefonisch Kontakt auf. Gerne können Sie sich auch an Ihre persönliche Sachbearbeiterin bzw. Ihren persönlichen Sachbearbeiter in der GVS wenden.

Erweitertes Vorsorgeangebot mittels jährlicher LD-HRCT-Untersuchung (EVA):

  1. Das ärztliche Beratungsgespräch hat noch nicht stattgefunden:
    Die Ärztinnen und Ärzte werden die Beratungsgespräche schnellstmöglich nachholen, sobald die lokale Pandemie-Situation dies für die Patienten und die die Untersuchung durchführenden Ärztinnen und Ärzte und deren Praxispersonal ohne ein zusätzliches Gesundheitsrisiko zulässt. Sie müssen nichts veranlassen. Der von uns erteilte Auftrag im Rahmen der erweiterten Vorsorge ruht solange.
    Wichtig: In dringenden Fällen (z. B. bei gesundheitlichen Beschwerden, Empfehlungen anderer Ärzte o.ä.) nehmen Sie bitte mit der Ärztin oder dem Arzt, die bzw. der das ärztliche Beratungsgespräch durchführen soll, telefonisch Kontakt auf. Gerne können Sie sich auch an Ihre persönliche Sachbearbeiterin bzw. Ihren persönlichen Sachbearbeiter in der GVS wenden.
  2. Soweit das ärztliche Beratungsgespräch im erweiterten Vorsorgeangebot stattgefunden hat, wird danach unterschieden, ob auch die radiologische Untersuchung bereits erfolgt ist:
    a) Wenn Ja:
    Bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse können wie üblich verwendet werden. Eine medizinisch angezeigte weiterführende diagnostische Abklärung wird ggf. in Abstimmung mit Ihnen veranlasst. Sie müssen nichts veranlassen. In diesem Fall wird auch geprüft, ob und ggf. inwieweit Ihre betreuende (Haus-)Ärztin bzw. Ihr betreuender (Haus-)Arzt eingebunden werden kann.
    b) Wenn Nein:
    Die radiologische Einrichtung wird von der überweisenden ärztlichen Vorsorgestelle darüber informiert, dass der Untersuchungsauftrag bis auf weiteres ruht. Sie müssen nichts veranlassen. Sobald die lokale Pandemie-Situation eine Bildgebung für die Beteiligten (versicherte Person und radiologische Einrichtung) ohne ein zusätzliches gesundheitliches Risiko ermöglicht, wird die Ärztin bzw. der Arzt den Untersuchungsauftrag wiederaufleben lassen. Sie erhalten anschlie-ßend eine Einladung bzw. einen Termin von der beauftragten Radiologie.
  3. Das ärztliche Beratungsgespräch und die radiologische Untersuchung sind bereits erfolgt. Es steht nur noch die Bekanntgabe des Untersuchungsbefundes aus:
    Die Ärztinnen und Ärzte sind darüber informiert, in welchen Fällen die Bekanntgabe ausnahmsweise telefonisch erfolgen kann. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Ihre betreuende (Haus-)Ärztin bzw. Ihren betreuenden (Haus-)Arzt in die Befundmitteilung einzubeziehen.

Wichtig: Bitte fordern Sie bei den ärztlichen Vorsorgestellen nur Untersuchungsbefunde (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) an, die Ihnen von den am EVA beteiligten Ärztinnen bzw. Ärzten bereits zuvor in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch bekanntgegeben worden sind.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie gern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Ihr GVS-Team
Augsburg, 17.06.2020

Im Vorsorge-Portal der GVS finden Sie auf der Startseite aktuelle Informationen und Hinweise zur Durchführbarkeit der nachgehenden Vorsorge während der Corona-Pandemie.

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