Gesundheitsvorsorge (GVS)
Die GVS (vormals ZAs) ist eine zentrale Dienstleistungseinrichtung für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (gewerbliche Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
Rechtliche Grundlagen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18.12.2008, zuletzt geändert durch die "Zweite Verordnung zur Änderung der ArbMedVV" vom 18.07.2019 geregelt.
Wer ist und was macht die GVS?
Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist es unter anderem, auch die arbeitsmedizinische Vorsorge von Personen zu organisieren, die während ihrer beruflichen Tätigkeit silikogenem, asbestfaserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B (z. B. Aluminiumsilikatwolle) ausgesetzt waren oder gegenwärtig noch sind. Die GVS in Augsburg wird von der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse als Auftragseinrichtung (§ 88 SGB X) geführt. Die GVS erfasst gemäß § 204 Abs.1 Nr.2 SGB VII unter Beachtung der gesetzlichen Datenvorschriften Angaben dieser Personen.
Insbesondere asbestfaserbedingte Erkrankungen treten erfahrungsgemäß oft erst viele Jahre nach Beendigung der asbeststaubgefährdenden Tätigkeit auf. Daher haben die Versicherten einen Anspruch darauf, sowohl nach Beendigung der asbeststaubgefährdenden Tätigkeit als auch über das Berufsleben hinaus arbeitsmedizinisch betreut zu werden. Diese nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem frühzeitigen Erkennen derartiger Erkrankungen. Eine entsprechende Betreuung liegt damit im Interesse jedes Betroffenen.
Die nachgehende Vorsorge wird in regelmäßigen Zeitabständen von der GVS im Auftrag des zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers angeboten. Sie umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch. Wenn erforderlich, folgt eine Untersuchung der Atmungs- und Kreislauforgane, eine Lungenfunktionsprüfung und die Anfertigung einer Röntgenaufnahme der Lunge. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Kosten der Vorsorge (Beratung / Untersuchung) trägt der Unfallversicherungsträger. Ebenfalls werden anfallende Reisekosten und ein eventueller Verdienstausfall erstattet.
Im Jahr 2012 wurde die bisher bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Sankt Augustin angesiedelte Aufgabe der Betreuung der ehemals staub- und/oder strahlenbelasteten Beschäftigten im Uranerzbergbau der SAG/SDAG Wismut durch die "Zentrale Betreuungsstelle Wismut" auf die GVS übertragen. Heute nehmen noch etwa 12.000 ehemalige Beschäftigte am "Arbeitsmedizinischen Programm Wismut" teil. Der Schwerpunkt liegt auf der Diagnostik von Atemwegserkrankungen. Ziel ist es, mögliche Beschwerden so früh wie möglich zu erkennen, um Therapiemaßnahmen einleiten und Rentenleistungen prüfen zu können.
Weitergehende Informationen über Asbest und die Arbeit der GVS
- Merkblatt zur Organisation und Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge (Asbestfaserhaltiger Staub)
- Informationen für Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit asbestfaserhaltigem Staub ausgesetzt waren
- Informationen für Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B (z. B. Aluminiumsilikatwolle) ausgesetzt waren
- Broschüre "25 Jahre ZAs 1972 - 1997, Bilanz und Perspektiven", Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Alte Heerstr. 111, 53754 Sankt Augustin - Juli 1998. Die Broschüre kann bei der GVS angefordert werden
- Buch "Herausforderung Asbest" herausgegeben von Dipl.-Chem. Gerd Albracht, Dipl.-Ing. Oswald A. Schwerdtfeger. Erschienen im Verlag: Universum Verlagsanstalt GmbH KG, Wiesbaden - 1991 - ISBN 3-923221-06-1
- Webcode: 24872052
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