Übersicht über den Datenbestand

Am 31.12.2022 waren bei der GVS insgesamt 710.924 Personen registriert.

679.594 Personen hatten oder haben beruflich Umgang mit asbestfaserhaltigem Staub. 333 Personen sind für Nachuntersuchungen und 225.232 Personen sind für nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge vorgemerkt.

6.608 Personen hatten oder haben beruflich Umgang mit Faserstaub von Hochtemperaturwollen. 5 Personen sind für Nachuntersuchungen und 1.970 Personen für nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge vorgemerkt.

15.642 Personen hatten oder haben beruflichen Umgang mit silikogenem Staub. 12 Personen sind für Nachuntersuchungen und 2.831 Personen für nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge vorgemerkt.

9.080 Personen werden nach dem arbeitsmedizinischen Programm Wismut untersucht. Diese Personen waren bei der ehemaligen SAG/SDAG Wismut im Uranerzbergbau strahlen- und/oder staubbelastet tätig.

An der GVS sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beteiligt.

Erfasste Personen
Erfasste Personen

Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen

Erfasste Betriebe
Erfasste Betriebe

Hinweis:
Asbestherstellung und -verarbeitung sind in Deutschland seit 1993 verboten. Ausnahmen des Tätigkeitsverbotes sind unter strenger Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen erlaubt soweit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten zu beseitigen ist. Bei den Betrieben, die noch Umgang mit Asbest haben, handelt es sich daher überwiegend um Betriebe der Bauwirtschaft.

  • Webcode: 12594664
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