Anmeldeverfahren durch Arbeitgebende
Für Meldungen an die GVS steht Ihnen das Meldeportal von DGUV Vorsorge zur Verfügung. Hier können Sie die Daten der Arbeitnehmenden für eine Anmeldung in die nachgehende Vorsorge komfortabel online erfassen.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen zur nachgehenden Vorsorge nur mit dem Einverständnis der zu meldenden Personen erfolgen dürfen. Ohne entsprechende Einwilligungserklärung (zu finden im Meldeportal von DGUV Vorsorge) darf keine Weitergabe von Daten erfolgen.
Das Meldeportal ersetzt die bisherigen Meldeverfahren mit den An- bzw. Abmeldebögen.
- Webcode: 20730903
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