Anmeldeverfahren durch Arbeitnehmende
Personen,
- die bei ihrer beruflichen Tätigkeit silikogenem, oder asbestfaserhaltigem Staub oder künstlichem Mineralfaserstaub ausgesetzt waren und
- bisher nicht in der Betreuung der nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorge stehen,
haben die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorge anzumelden. Die Daten können komfortabel online im Meldeportal von DGUV Vorsorge erfasst werden.
Wichtiger Hinweis für die Anmeldung
Vor allem bei länger zurückliegenden staubgefährdenden Tätigkeiten und/oder wenn die Firma nicht mehr existiert, sind genaue Angaben über die Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit, die Gefahrstoffeinwirkung sowie die Firmenbezeichnung der früheren Arbeitgeber mit vollständiger Anschrift besonders wichtig. Bitte bereiten Sie diese Daten für die Eingabe im Meldeportal von DGUV Vorsorge vor. Weiterführende Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie außerdem im Meldeportal von DGUV Vorsorge.
Verfahren nach der Anmeldung
Die GVS leitet die in der Anmeldung eingegebenen Daten an den für die letztmalige staubgefährdende Tätigkeit zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger weiter. Dieser prüft die Anspruchsvoraussetzungen, die z. B. in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" enthalten sind. Sobald der Unfallversicherungsträger die GVS mit der Organisation der nachgehenden Vorsorge beauftragt hat, erhalten die angemeldeten Personen eine Aufnahmemitteilung. Darin wird auch der erste Termin zur nachgehenden Vorsorge mitgeteilt.
- Webcode: 20823276
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